grundlagen
Die Grundlagen der Präqualifizierung

Bei jeder Bewerbung auf öffentlich zu vergebende Aufträge sind umfangreiche Nachweisunterlagen vom Bewerber einzureichen und von den öffentlichen Institutionen zu prüfen. Ein beachtlicher Arbeits- und Personalaufwand auf beiden Seiten.


Die Präqualifizierung senkt Ihre Aufwände, sichert die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und stärkt Ihre Position beim Auswahlverfahren.


Um die Abwicklung bei einem öffentlichen Bewerbungsverfahren zu vereinfachen, wurde im April 2005 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Verfahren entwickelt, dass es ermöglicht, an einer zentralen Stelle seine Nachweisunterlagen zu hinterlegen, fortlaufend zu prüfen sowie aktualisieren zu lassen und so seine Nachweispflicht zu belegen.

Das bundesweit einheitliche Präqualifizierungsverfahren (PQ-VOB) hat sich etabliert und ist die einzige anerkannte Verfahrensweise, mit der die Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit eines Unternehmens nachgewiesen werden kann. Es ist daher in VOB/A § 6 verankert.

Auf Bundesebene führten die positiven Effekte dieser Verfahrensweise bereits zu dem Beschluss, die Präqualifizierung zur Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren zu machen. Dieser Beschluss gilt seit dem 01.10.2008.

Und immer mehr Bundesländer und Kommunen schließen sich dieser Vorgehensweise an. So sind präqualifizierte Unternehmen häufig bei der Bewerbung bevorzugt zu behandeln oder durch ihre Präqualifizierung verpflichtend in dem Auswahlverfahren zu berücksichtigen.