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Gesamtumsatz Bauleistungen / PQA-A1.2
Mein Unternehmen besteht noch keine 3 Jahre, so dass ich auch keine vollständigen Angaben über die drei letzten Geschäftsjahre machen kann.
Unternehmen, die noch keine 3 Geschäftsjahre abgeschlossen haben erfüllen die Mindestanforderungen zur Präqualifikation gemäß der Leitlinie nicht. Sie können nicht präqualifiziert werden!

Um Ihre Eignung nachzuweisen, müssen Sie den bisher üblichen Weg gehen und die Nachweise komplett als Einzelnachweise bei der Vergabestelle einreichen.

Welche Punkte der Leitlinie (Anlage 1) werden durch die Angabe "Gesamtumsatz Bauleistungen" abgedeckt?
Lfd.Nr. 12

Wir sind in verschiedenen Leistungsbereichen tätig. Eine Aufgliederung der Umsätze zu den Leistungsbereichen und Jahren ist für uns nur näherungsweise möglich!
Versuchen Sie, die Zahlen möglichst genau zu fassen. In vielen Fällen wird der Umsatz gleichzeitig in mehreren LB erwirtschaftet. Wenn Sie keine genaue Übersicht haben, schätzen Sie die Werte so genau wie möglich ab.

Beachten Sie bitte, dass Eigenerklärungen auf firmeneigenem Briefpapier ausgestellt sein müssen. Der Briefkopf muss mit dem Antragsteller übereinstimmen.

Wichtig: Die Daten müssen sich auf den Antragsteller beziehen (--> z.B. wenn für mehrere Niederlassungen parallel Anträge gestellt werden). Ebenfalls vorhanden sein müssen das Ausstellungsdatum, der zugeordnete Firmen-/Niederlassungsstempel und eine rechtsverbindliche Unterschrift.

Wir sind eine Kapitalgesellschaft und Tochterunternehmen eines zum Konzernabschluss verpflichteten Mutterunternehmens. Wird der Nachweis über den Gesamtumsatz des Mutterunternehmens anerkannt?
Ja, wenn Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft und Tochterunternehmen eines zur Auftstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist und die Vorraussetzungen des §264 Abs. 3 HGB erfüllt sind.

Es besteht ausnahmsweise keine Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz/Gewinn- und Verlustrechung.

In diesem Fall wird ein Nachweis über den Gesamtumsatz des Mutterunternehmens anerkannt.

Allerdings bleibt die Vorlage der Eigenerklärung, welcher Teil des Umsatzes auf den zu präqualifizierten Bereich entfällt, davon unberührt.