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| Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifvertraglicher Sozialkassen |
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Bezug Leitlinie (Anlage 1): Lfd. Nr.7
Wo kann ich die 'Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung (ohne BG)' beantragen?
Baugewerbe: SOKA-Bau (seit 01.01.2013 ersetzt durch eine Enthaftungsbescheinigung (EHB)) Malergewerbe: Malerkasse EWGaLa (Garten- und Landschaftsbau): EWGaLa Steinmetzarbeiten: ZVK Steinmetz Gerüstbau: Gerüstbaukasse
Kann ich auch eine Bescheinigung der Krankenkasse beifügen? Nein, über die Krankenkassen werden zwar in vielen Fällen die Sozialbeiträge eingezogen, dieser Nachweis ist aber kein Bestandteil des PQ-Verfahrens. Nachzuweisen ist lediglich die Abführung von Beiträgen an tarifvertraglich gebundene Sozialkassen.
Muss ich immer eine Negativbescheinigung der SOKA-Bau beifügen, wenn ich nicht sozialversicherungspflichtig bei der SOKA-Bau bin? Nein, alternativ ist ja einerseits die Bescheinigung einer anderen tarifvertraglichen Sozialkasse als gleichwertig anzuerkennen, andererseits gibt es in bestimmten Berufsgruppen (z.B. Elektrohandwerk) keine eigenen Sozialversicherungsträger.
Eine Negativbescheinigung der SOKA-Bau kann von der PQ-Stelle aber im Laufe der Nachweisprüfung abgefordert werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Unternehmen als nicht sozialversicherungspflichtig im Sinne der SOKA-Bau anzusehen ist.
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