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Antragsformulare, Software, Dokumente

| Werde ich davon in Kenntnis gesetzt, wenn Nachweisunterlagen ablaufen oder muss ich die Ablaufdaten selbst im Auge behalten? |
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Pöyry Infra GmbH weist die Unternehmen spätestens 30 Kalendertage (oder wenn sinnvoll auch früher) vor Ablauf der Gültigkeit darauf hin, die Nachweise zu aktualisieren. Dies erfolgt per E-Mail oder per Fax. Liegen die neuen Unterlagen nicht vor Ablauf der Gültigkeit vor, wird das Unternehmen aus der Liste der präqualifizierten Unternehmen gestrichen. Das Unternehmen erhält eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage mit Fristsetzung von 20 Kalendertagen. Nach Lieferung der gültigen Dokumente kann das Unternehmen wieder in die Liste der präqualifizierten Unternehmen eingetragen werden. Läuft die Frist erfolglos ab, wird die Präqualifikation des Unternehmens gestrichen. Eine erneute Antragstellung ist jederzeit möglich. Beachten Sie: Eine Rückerstattung schon bezahlter Entgelte erfolgt nicht, bei einer Neuanmeldung fallen alle Kosten einer Erstanmeldung erneut an.
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