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| Laut Handelsregister ist unser Unternehmen nicht als "Handwerk" sondern als "Handel" eingetragen. Ist es für uns dann überhaupt möglich resp. notwendig, am PQ-Verfahren teilzunehmen? |
Eigentlich nicht, das PQ-Verfahren bezieht sich allein auf Unternehmen des bauausführenden Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Sie müssen also Bauleistungen ausführen, die nach VOB/A ausgeschrieben werden. Ist dies der Fall, können Sie sich auch dann präqualifizieren, wenn das Unternehmen im Handelsregister unter "Handel" eingetragen ist.
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