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Können auch Kleingewerbetreibende ohne Eintragung im Handelsregister einen Antrag auf Präqualifikation stellen?
Ja, Sie müssen aber eine entsprechende Eigenerklärung beifügen.

In der Eigenerklärung müssen Kleingewerbetreibende die folgenden Angaben machen:

? Firma
? Unternehmenssitz
? Gegenstand des Unternehmens
? Allgemeine Vertretungsregelung, sofern vorhanden

Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis, sofern vorhanden

? Rechtsform:
o Einzelkaufmann
o GbR


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