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Verwendung des Vereinslogos (Rundschreiben des PQ-Vereins 01/2008)

Der PQ-Verein hat die Vorgaben zur Verwendung des Vereinslogos vom 20.10.2005 in Abstimmung mit dem BMVBS ergänzt.

Danach dürfen präqualifizierte Unternehmen für den schriftlichen Verweis auf die Eintragung in die Liste des PQ-Vereins bei Veröffentlichungen oder im Schriftverkehr das seit 27. März 2006 beim Patent- und Markenamt als „Marke“ eingetragene Vereinslogo auch mit der darunter angegebenen Registriernummer verwenden.

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